Reklamationsabwicklung Sekurit Service Österreich

Um Ihnen die Bearbeitung von Reklamationen und Rückgaben zu erleichtern, möchten wir Ihnen nachfolgend die Grundsätze der Abwicklung im Detail erläutern. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen (besonders ABGB, UGB) und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beurteilung von Reklamationen und Rückgaben erfolgt gemäß den mit der Automobilindustrie vereinbarten Qualitätskontrollregeln und -definitionen für Windschutzscheiben. Wir bitten Sie dringend, die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen, Sachmängel umgehend anzuzeigen sowie mangelhafte Ware einstweilig aufzubewahren.

Bitte beachten Sie, dass Reklamationen ausschließlich durch das Sekurit Kundenservice per Email sekurit.wien@saint-gobain.com bearbeitet werden können.

Einleitend dazu ein Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen:  

VII. Mängelrüge und Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Reklamationen für fehlerhaft bzw. beschädigt angelieferte Artikel müssen umgehend nach Übernahme an uns gemeldet werden (Bei Nachtversand bis 11 Uhr desselben Werktages). Es gelten hierzu unsere gesonderten Reklamations- und Rückgabebedingungen. Bei Rückgaben, die sich nicht auf mangelhafte Ware beziehen, werden Abschläge gemäß dieser Bedingungen verrechnet. Nur in einwandfreiem Zustand retournierte Produkte können akzeptiert werden. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass die gelieferten Artikel vor Einbau auf Richtigkeit überprüft werden, da nach dem Einbau keine Kosten von uns übernommen werden können. Dies gilt auch für bereits mit Primer bzw. mit Kleber bearbeitete Scheiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Übernahme. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

Reklamationsabwicklungen:

  • Geprimte Scheiben werden von uns grundsätzlich nicht retour genommen, dabei spielt es keine Rolle ob die Scheibe von uns falsch geliefert wurde oder ein anderer Reklamationsgrund zu Grunde liegt. Bitte unbedingt immer eine Trockenprobe vornehmen!

  • Defekte Anbauteile, hier speziell abgefallene Spiegelhalter. Hier ist zu beachten, dass immer (egal welcher Reklamationsgrund zu Grunde liegt) Fotos vom Schaden, von der ganzen Scheibe und vom Scheibenstempel erforderlich sind. Die Scheibe darf nicht eigenmächtig wieder ausgebaut werden, ansonsten verfällt der Gewährleistungsanspruch. Laut Gewährleistungsrecht haben Sie die Wahl zwischen Austausch oder Verbesserung des Mangels. Wenn die Wahl des Austausches allerdings zu hohe Kosten verursacht, kann durch den Gewährleister jedoch zuerst eine Nachbesserung angeboten werden. Diese Nachbesserung bieten wir in Form eines kostenlosen Spiegelklebers erstmal an.

  • Bei Biegefehler werden von uns keine Folgekosten übernommen, denn Scheiben müssen vor der Montage grundsätzlich trocken angepasst werden und da ist der Mangel schon feststellbar. Für die Scheibe übernehmen wir die Haftung

  • Sichtverzerrungen und Heizfehler. Hier dürfen die Scheiben auch nicht ohne vorherige Absprache mit uns einfach ausgebaut werden. Der Schaden ist auch hier bildlich zu dokumentieren mit Bild von der ganzen Scheibe, Bild von der Verzerrung und Bild vom Scheibenstempel. Liegen die Dokumente bei uns alle vor, wird von unserer Seite her entschieden, ob eine Rückholung von uns durchgeführt wird. In solchen Fällen übernehmen wir kulanter Weise teilweise die Folgekosten. Wir bitten zu beachten, dass wir laut AGB´s nicht verpflichtet sind für die Folgekosten aufzukommen.

Ihr Sekurit Service Team Austria